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Stimmverhalten 2019
Stimmverhalten Avanea 30 2018
Stimmverhalten Avanea 20 2018

Grundsätze zur Ausübung der Stimmrechte gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV)

Vorsorgeeinrichtungen müssen bei börsenkotierten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Stimmrechte im Interesse der Versicherten ausüben. Bei Avanea erfolgt dies durch die Vermögensverwaltung oder in Ausnahmefällen durch den Geschäftsführer. Für die Ausübung der Stimmrechte gelten folgende Grundsätze:
 

  • Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Vergütungsausschusses, der Revisionsstelle und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters muss jährlich erfolgen

  • Keine Doppelmandate Verwaltungsrat / Geschäftsleitung

  • Die Festlegung der Gesamtsumme der Entschädigungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erfolgt jährlich

  • Keine Abgangsentschädigungen oder Vergütungen die im Voraus vereinbart bzw. ausgerichtet werden

  • Keine Provisionen für die Ãœbernahme oder die Ãœbertragung von Unternehmen, oder Teilen davon

  • Keine leistungsabhängige Vergütungen, die nicht den Statuten entsprechen

  • Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe
     

 

Sollten diese Grundsätze nicht eingehalten werden, wird Avanea gegen die Anträge des Verwaltungsrates stimmen.

Die versicherten Personen werden mindestens einmal jährlich in geeigneter Form – im Geschäftsbericht und/oder via Internetseite www.avanea.ch – über das Stimmverhalten orientiert. 

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