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Informationen zur Covid-19 Pandemie

Am 20. März 2020 hat der Bundesrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen.

Gerne informieren wir Sie hiermit über die wichtigsten Punkte, welche insbesondere das Pensionskassengeschäft betreffen.

Organisation

Auch Avanea hat sich der ausserordentlichen Situation angepasst. Wir haben auf Homeoffice umgestellt, wobei das Büro in Wädenswil während der Geschäftszeiten von einer Person belegt ist. Das Tagesgeschäft sowie insbesondere die monatlichen Rentenzahlungen sind somit jederzeit sichergestellt. Offerten werden wie üblich zeitnah bearbeitet.

Vorsorgebeiträge

  1. Die Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf den Umfang der Vorsorgebeiträge.

  • Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet die vollen Vorsorgebeiträge an die Pensionskasse zu entrichten.

  • Der Arbeitgeber ist berechtigt die vollen Beitragsanteile vom Lohn der Arbeitnehmer abzuziehen.

  1. Solange die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Art. 324a OR besteht, findet in der beruflichen Vorsorge keine Anpassung des versicherten Lohnes statt.

  2. Vorsorgerechtlich ist bei den Vorsorgebeiträgen grundsätzlich keine Möglichkeit eines Aufschubs vorgesehen.

  3. Avanea geht mit dieser aussergewöhnlichen Krisensituation wie folgt um:

  • Die von der Corona-Krise finanziell stark betroffenen angeschlossenen Arbeitgeber können ein Gesuch für ein Aufschub der Beitragszahlungen einreichen. Avanea wird eine Zahlungsvereinbarung/Schuldanerkennung ausarbeiten und dem Arbeitgeber anschliessend unterbreiten bzw. von diesem unterzeichnen lassen.

  • Wir verzichten auf jegliche Bearbeitungskosten und verrechnen zudem keine Verzugszinsen.

  • Der Arbeitgeber verpflichtet sich diese Zahlungsmodalitäten auch in dieser besonderen Lage einzuhalten, oder allfällige Probleme umgehend der Avanea zu melden.

Zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle sowie allgemeine Rechtsgeschäfte

In der aktuellen Situation sind zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte wie unter anderem Barauszahlung der Austrittsleistung, Kapitalbezug, WEF-Vorbezug, usw. gefährdet, denn an vielen Orten sind die Beglaubigungsschalter bis auf weiteres geschlossen. Die Beglaubigungsaufträge müssen per Post eingereicht werden was unter Umständen zu zeitlichen Engpässen führen kann. Wir bitten die Versicherten, im Vorfeld den telefonischen Kontakt zu suchen, um den konkreten Sachverhalt und deren Dringlichkeit abklären zu können.

Temporäre Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserven

Der Bundesrat hat in den letzten Tagen beschlossen, dass der Arbeitgeber zur Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge vorübergehend auch allfällig vorhandene "Arbeitgeberbeitragsreserven" verwenden darf.

Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat diese Massnahme keine Auswirkungen.

Finanzielle Lage

Auch Avanea bleibt leider von den Einbussen der internationalen Finanzmärkte nicht verschont. Wir überwachen laufend die Situation und haben die nötigen Massnahmen getroffen um jederzeit die Sicherstellung der Rentenleistungen sowie eine allgemein ausreichende Liquidität garantieren zu können.

Aktuell (31.3.2020) beläuft sich die Performance im Anlagemodell 30 bei rund -12.5% und rund -8.1% im Anlagemodell 20. Aufgrund der sehr guten Anlageresultate in den letzten Jahren steht die Avanea weiterhin solid da.

Das Wichtigste zum Schluss

Wir stehen für Ihre Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns per E-Mail: info@avanea.ch.

Gute Gesundheit.

Ihr Avanea-Team

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